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Vortrag des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, auf der Konferenz Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt am 15. März 2007

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich freue mich heute anlässlich der Konferenz Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sein zu dürfen, denn Verbraucherschutz und Datenschutz sind auf vielfältige Weise miteinander verknüpft und ergänzen sich bei der wichtigen Aufgabe, Vertrauen in die Sicherheit der digitalen Welt bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu schaffen.
 

Mit diesem Vertrauen – oder dem Verlust desselben – hat auch das Thema zu tun, über das ich heute zu Ihnen sprechen darf:

Die moderne Kristallkugel

Das Scoringverfahren – so suggerieren es die Unternehmen, die Scorewerte anbieten oder verwenden – soll in einer zunehmend anonymisierten Welt das Bedürfnis nach Sicherheit und Berechenbarkeit durch einen einfachen Zahlenwert wieder herstellen. Quasi als Alternative zum Blick in die Kristallkugel soll ein mathematisch-statistisches Rechenverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit voraussagen können, welches Kreditrisiko bei einem Verbraucher besteht. Sicherheit bringt das Scoring aber nur der Wirtschaft. Aus der Sicht des Verbrauchers wird die moderne Kristallkugel nur mit jeder Menge Daten gefüttert – wie sie dann ausgerechnet auf diese (Bonitäts-)Zukunft kommt, bleibt weitgehend ihr Geheimnis, der Verbraucher kann dies ebensowenig nachvollziehen, wie die Zukunftsdeutung der Kristallkugel. Mehr noch: Scoring kann in seiner Konsequenz eine neue Form der Diskriminierung werden, wenn es die Menschen zum Opfer einer erhöhten statistischen Wahrscheinlichkeit macht.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Auskunfteien erfüllen mit der Bonitätsbewertung eine wichtige Aufgabe im Geschäft der Kreditvergabe. Sie dienen dabei der vernünftigen Risikominimierung, hier geht es aber ausschließlich um das Risiko des Kreditgebers. Mit den Interessen der Verbraucher hat des derzeit praktizierte Verfahren des Scoring nur sehr wenig zu tun.

Vom Nutzen des Scoring

Durch das Scoring wird jedem Verbraucher ein Punktwert zugewiesen, der eine scheinbar individuelle Aussage über die Wahrscheinlichkeit trifft, ob er einen Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllen wird. Es handelt sich dabei um ein Verfahren, das auf mathematisch-statistischer Grundlage Risikoklassen bildet, denen Kreditsuchende, Kaufinteressenten etc. zugeordnet werden und die dann je nach Branche anhand hunderter Kriterien angeblich ein Bild von deren Bonität zeichnen.
Für den Betroffenen ist dies letztlich eine Diskriminierung, soweit ihm das statistische Verhalten einer fiktiven Gruppe persönlich zugerechnet wird, ohne dass er die Möglichkeit hat, seine Gruppenzugehörigkeit zu beeinflussen.
Die für das Scoring und konkret die Einteilung in Risikoklassen verwendeten Daten sind vielfältig und variieren von Auskunftei zu Auskunftei. Neben Daten aus vergangenen oder bestehenden Vertragsbeziehungen greifen Auskunfteien auch auf Daten zurück, die durch Teilnahme an Bonusprogrammen, Konsumentenbefragungen oder Kundenkarten gesammelt worden sind, oder solche, die aus dem Verhalten der Betroffenen gewonnen worden sind. Dabei handelt es sich vor allem um soziodemographische Daten: Ist er häufig umgezogen? In welchem Wohnumfeld lebt er? Wohlgemerkt: Es geht nur um positive Daten, ein Score wird gerade nur berechnet, wenn noch keine negativen Informationen über das Zahlungsverhalten einer Person aus der Vergangenheit vorliegen.
Seriösere Auskunfteien werden nun von sich behaupten, schon in ihrem eigenen Interesse nur bonitätsrelevante Daten für die Berechnung der Scorewerte zu verwenden. Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz haben in der Vergangenheit aber immer wieder feststellen müssen, dass diese Interessen kaum noch Grenzen kennen: Letztlich kann jedes Verhalten als bonitätsrelevant gedeutet werden, wenn eine entsprechende statistische Korrelation vorliegt. Auskunfteien wollen – bildlich gesprochen – aus dem Vollen schöpfen: je mehr Daten, desto besser. Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) hat sich in einem kürzlich vorgelegten Gutachten zur Rolle von Information und Transparenz in Marktprozessen feststellen lassen, dass prinzipiell eine Vielzahl von Informationen denkbar ist, um die Bonität widerzuspiegeln:
Erst auf Druck der Aufsichtsbehörden hat die SCHUFA davon abgesehen, die Anzahl der Umzüge eines Verbrauchers negativ in den Score einzubeziehen. Ginge es nach der SCHUFA, würde Mobilität, ein gesellschaftlich gewünschtes, ja häufig sogar gefordertes Verhalten, zu einem negativen Score und damit dem Verlust der Kreditwürdigkeit führen.
Erst auf Druck der Aufsichtsbehörden hat die SCHUFA es nicht mehr als negativ bewertet, dass ein Betroffener von seinem gesetzlichen Auskunftsanspruch, seinem im Bundesdatenschutzgesetz verankerten Recht, Gebrauch macht. Ginge es nach der SCHUFA, würde dies nach wie vor den Score negativ beeinflussen und damit bestraft werden.

Vom wirtschaftlichen Risiko

Das Paradebeispiel für die Anwendung des Scoring ist das Kreditgeschäft. Hier – so die Auskunfteien – würden ohne das Scoring Kredite verteuert werden müssen, der Kreditmarkt würde gar zusammenbrechen. Dies ist aber nur ein Teil des Anwendungsbereichs: Scoringverfahren werden schon lange nicht mehr nur im sehr seriösen Bankensektor angewendet. Aus der Sicht der Auskunfteien birgt jeder Vertrag, in dem eine Seite in Vorleistung tritt, ein wirtschaftliches Risiko, das gescort werden muss. So gibt es heute kaum noch wirtschaftliche Entscheidungen, die ohne Hinzuziehung solcher Verfahren getroffen werden.
Inzwischen wird beim Abschluss von Versicherungsverträgen, dem Kauf im Internet und beim Versandhandel, beim Anmieten einer Wohnung oder vor dem Abschluss eines Handyvertrages mittels eines Score festgestellt, wie hoch das Risiko bei einem bisher unbescholtenen Kunden ist, seinen Vertragspflichten nicht nachzukommen. Bestellt man eine Ware per Internet, läuft in der Regel bereits während des Erhebungsvorgangs der Adressdaten ein Scoring-Verfahren ab, von dessen Ergebnis es der Händler abhängig macht, ob er nur Lieferung per Nachnahme oder auch Zahlung gegen Rechnung anbietet. Prinzip und Konsequenzen dieser Verfahren sind immer gleich: Kunden mit schlechtem Score bekommen schlechtere Konditionen. Sie zahlen höhere Zinsen für Kredite, können Waren nur per Vorkasse bestellen oder werden als Kunden erst gar nicht akzeptiert.
Mehr noch: Für den Verbraucher ist gar nicht mehr ersichtlich, dass er gescort wurde und deshalb an ihn nicht auf Rechnung geliefert wird. Aber selbst wenn er weiß, dass sein vermeintlich schlechter Scorewert ausschlaggebend für die Ablehnung des Vertrages war, ist der Betroffene argumentativ in der Defensive. Die Scorekarte, so wirbt die SCHUFA, sei ein objektives Verfahren. Wenn ein Computerprogramm ein hohes Ausfallrisiko errechnet hat, wieso sollte ich das Risiko eingehen, eine Wohnung zu vermieten oder ein Handyvertrag abzuschließen? Dann soll mir doch mein potentieller Kunde beweisen, dass er vertragswürdig ist.

Fehlende Transparenz

Welche Möglichkeiten aber hat der Verbraucher, wenn er seine Bonität beweisen will, ja beweisen muss? Welche Möglichkeiten hat er, der Diskriminierung zu entkommen? Wenn Scoring im Interesse der Verbraucher durchgeführt wird, sollte dann nicht auch jeder Verbraucher wissen, wie sein Scorewert zustande gekommen ist?
Es gibt heute eine Vielzahl von Auskunfteien in Deutschland. Um umfassend informiert zu sein, müsste man bei allen in Deutschland tätigen Auskunfteien nachfragen, ob und ggf. welche Daten über einen gespeichert sind und diese Datenbestände regelmäßig auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen. Trotz der grundsätzlich im Datenschutzgesetz verankerten Kostenfreiheit muss der Bürger für jede erteilte Auskunft bezahlen – und dies bei jeder Auskunftei. Wenn er dann noch seinen Score erfahren möchte, zahlt er wieder extra.
Zwar erklärte sich die SCHUFA inzwischen bereit, Betroffenen auf Nachfrage deren tagesaktuellen Score-Wert mitzuteilen, nicht jedoch den tatsächlich dem jeweiligen Vertragspartner übermittelten Score-Wert. Völlig unklar ist auch, wie sich der Score errechnet und welche Merkmale mit welcher Wertigkeit berücksichtigt werden: Hier verbergen sich erhebliche Risiken: Falschmeldungen an die Auskunfteien, unbefugte Weitergabe von Daten, Verwendung dieser Daten für Score-Berechnung, was etwa zum Verlust der Kreditwürdigkeit führen kann.
Der Betroffene wird durch die Berechnung eines Score nicht nur argumentativ in die Defensive gedrängt: er hat auch keine Möglichkeit, die Berechnung zu überprüfen und Gegenargumente vorzubringen. Mehr noch: wenn er seinen Scorewert verbessern wollte, setzt er sich dem Vorwurf der Datenmanipulation aus: einmal ein schlechter Score, immer ein schlechter Score.

Scoring braucht Regeln

Damit Scoring die Interessen der Verbraucher nicht verletzt, sind klare rechtliche Rahmenbedingungen notwendig. Hier sind branchenspezifische Regelungen erforderlich und insbesondere eine Beschränkung auf relevante individuelle Informationen zu Zahlungsverhalten, Einkommens- und Vermögensverhältnissen, denn aus der Sicht eines Kreditunternehmens sind andere Daten bonitätsrelevant als für einen Wohnungsvermieter oder Handyanbieter. Branchenübergreifende Auskunfteisysteme sind dagegen zu begrenzen.
Das Scoreverfahren muss offen gelegt werden: die Betroffenen müssen wissen, welche Daten mit welcher Gewichtung in den Score eingeflossen sind. Geheimniskrämerei hat nichts mit dem Interesse der Verbraucher zu tun. Die Auskunfteien dürfen sich nicht länger hinter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verstecken.

Quelle:

http://www.bfdi.bund.de/cln_030/nn_531474/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/RedenUndInterviews/2007/Konferenz__1503.html__nnn=true

Score- und Rating-Verfahren

Im zunehmenden Masse beschäftigt sind nicht nur Datenschützer mit dem Thema Scoring, sonder auch die Politiker. 

Hier eine Auführung vom  Bundesbeauftragten für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit:

In zunehmendem Maße werden sog.Score“- und „Rating“-Verfahren für wirtschaftliche Entscheidungsprozesse genutzt. Es handelt sich dabei um Verfahren, die auf mathematisch statistischer Grundlage Risikoklassen bilden, denen dann Kreditsuchende, Kaufinteressenten etc. zugeordnet werden und die dann angeblich ein Bild deren Bonität zeichnen.

Mit den Verfahren soll die Kreditwürdigkeit weitgehend unabhängig vom tatsächlichen Verhalten des Betroffenen beurteilt werden, selbst dann, wenn keinerlei negative Informationen über das Zahlungsverhalten einer Person aus der Vergangenheit vorliegen. Es gibt heute kaum noch wirtschaftliche Entscheidungen, die ohne Hinzuziehung solcher Verfahren getroffen werden. Bestellt man eine Ware per Internet, läuft in der Regel bereits während des Erhebungsvorgangs der Adressdaten ein Scoring-Verfahren ab, von dessen Ergebnis es der Händler abhängig macht, ob er nur Lieferung per Nachnahme oder auch Zahlung gegen Rechnung anbietet.

Die Zunahme der Scoring-Verfahren ist datenschutzrechtlich, aber auch gesellschaftspolitisch bedenklich. Scoring-Verfahren nehmen dem Einzelnen die Möglichkeit, selbst über sein Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit zu entscheiden oder dieses durch eigenes rechtstreues Verhalten auch nur beeinflussen zu können.

Deshalb sind hier klare rechtliche Rahmenbedingungen erforderlich, um eine solide Datengrundlage zu gewährleisten, insbesondere eine Beschränkung auf relevante individuelle Informationen zu Zahlungsverhalten, Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

Außerdem muss die Transparenz des Verfahrens sichergestellt werden, d.h. der Betroffene muss über die berücksichtigten Daten und Merkmale, deren Gewichtung bei der Berechnung des Score-Wertes und über den Score-Wert selbst informiert werden. Eine Begrenzung des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs des Betroffenen unter Berufung auf „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ des Unternehmens halte ich nicht für hinnehmbar.

Quelle: http://www.bfdi.bund.de

Scoring und ein UMTS-Modem

Wie bin ich dazu gekommen mich mit scoring zu beschäftigen – wie die Jungfrau zum Kinde – UMTS sei Dank!

Mein Sohn musste beruflich nach Frankurt – die Ausbildung ruft – für ca. 2 Jahre. Da er noch unter 18 Jahren war, wurde er in einem betreuten Wohnen in Frankfurt untergebracht – alles bezahlt von seinem Arbeitgeber – alles Bestens.

Aber mein Sohn kann und will nicht ohne seinen PC und seine online Internetspiele leben, wie viele in dem Alter. Im seiner Unterkunft war allerdings nur eine geringe Bandbreite verfügbar, zu wenig für Gamer!

Jetzt kommts:

Haben dann ein UMTS – Modem (teuer) auf meinen Namen bestellt und seine zukünftige Adresse in Frankfurt angeben.  Harmlos dachte ich – aber das besagte Haus liegt direkt neben dem Bordellviertel in Frankfurt!

Sie fragen jetzt: Wo ist das Problem?

Ich hatte auch keine Probleme bis ich bei einem spannenden Onlinemarktplatz www.smava.deeinen Kleinkredit aufnehmen wollte.  Das Konzept hat mich überzeugt und ich wolle einer der ersten Kunden sein und das Geld konnte ich auch gebrauchen.

Bereits in ersten Schritt wird die Bonität über eine Ratingagentur online geprüft – das Internet macht es möglich. Um es kurz zu machen – ich wurde bereits am Anfang abgelehnt – mein Ego war getroffen und ich am Boden zerstört – gutsituiert, Immobilienbesitz, fünf Kreditkarten und ich bekomme keinen Kleinkredit.

Die Bonitäten werden in Buchstaben ausgedrückt. Ein A ist super und ich hatte einen Buchstaben ziemlich am Ende des ABCs bekommen.

Was war passiert?

Duch einen Fehler bei der Meldung von einem grossen Provider – denn Namen kenne ich nicht mehr (bin etwas nachtragend) –  wurde die Frankfurter Adresse als mein zweiter Wohnsitz bei der Ratingagentur gespeichert – wie gesagt vor 2 Jahren. 
 

Aber dieser Fehler hatte Auswirkungen in die Zukunft. Jetzt gings los, ich habe mir eine Eigenauskunft und die Scoringwerte auf eigene Kosten angefordert und durch Zufall die zweite Anschrift entdeckt, die Agentur und smava informiert – wurde mittlerweile berichtigt und die Auskunftskosten übernommen.

In der Zwischenzeit habe ich mein Immobilendarlehn umgeschicht – alles ohne Probleme, weil hier die harten Fakten zählen, keine Scoring – Wahrsagekugel.

Meine Scoringwerte wurden neu berechnet, aber immer noch kein A – ich muss derzeit mit einem H leben. Orginalton Callcenter der Agentur: Es dauert etwas bis sich Ihre Werte normalisert haben.

Fortsetzung folgt …

Um was geht es hier – Scoring hat es bereits in den Bundestag gebracht. Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestag haben folgende Sätze niedergeschrieben (Auszug aus der PDF-Dokument, Link siehe unten):

Der Begriff „Scoring“ stammt aus dem Englischen und bedeutet zählen, einstufen, rechnen „Punkte machen“. Scoring ist das systematische Verfahren, künftiges Verhalten von Personen oder Personengruppen, die bestimmte gemeinsame Merkmale (Eigenschaften, Verhaltensweisen) aufweisen, zu prognostizieren. Dabei wird angenommen, dass Personen mit gleichen oder vergleichbaren Merkmalen sich auch gleich oder zumindest ähnlich verhalten. Scorings dienen immer häufiger als Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungsprozesse. Im Unterschied zum Unternehmens-Rating wird das Scoring in erster Linie im Verbraucherbereich eingesetzt.

Beim Scoring werden zum einen personenbezogene Daten und zum anderen Erfahrungswerte aus der Vergangenheit zu Grunde gelegt. Mittels mathematisch-statistischer Analyse wird aus dieser Daten- und Erfahrungswertemenge eine Kennzahl, der Score gebildet und daraus Schlüsse über das Verhalten der „gescorten“ Person in der Zukunft gezogen. Daten und Erfahrungswerte, die als Merkmale in das Scoring mit einfließen können, sind die allgemeinen finanziellen Verhältnisse, soziodemografische Daten (z.B. Alter, Geschlecht, Nationalität, Hautfarbe, Familienstand, Kinderzahl, Religionszugehörigkeit, Adresse, Dauer des Mietverhältnisses, Bildungsstand, berufliche Qualifikation, Arbeitgeber, Gesundheitszustand etc.) oder auch Vertragsdaten (z.B. Anzahl von Verträgen, Konten und Kreditkarten, Informationsbereitschaft des Kunden etc.). Diese Merkmale werden je nach Unternehmen, welches das Scoring durchführt, verschieden bewertet, gewichtet und aggregiert.

Die gescorte Person weiß in der Regel nicht, welche der genannten Merkmale konkret in das Scoring eingehen und wie deren Gewichtung ist, d.h. welche Bedeutung sie für die positive oder ggf. auch negative Beurteilung einer Person haben. Je nach Herkunft der Daten wird zwischen externem und internem Scoring unterschieden. Beim externen, dem so genannten Büro-Scoring stammen die Daten von anderen Unternehmen wie zum Beispiel Wirtschaftsauskunfteien oder Adresshändlern.

Diese wiederum erhalten Kundenprofile beispielsweise von Versandhäusern und Versicherungen oder beziehen ihre Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Das interne Scoring dagegen nutzt nur unternehmenseigene Kundendaten. Scoring-Systeme sind in der Regel selbstlernende Systeme, d.h. die Erkenntnisse aus einem aktuellen Score fließen automatisch wieder in die Grunddatenmenge ein. Daraus folgt eine ständige Anpassung des Scorings an veränderte Rahmendaten oder eine veränderte Marktlage.

Gegenstand von Scoring kann jeder Bereich menschlichen Verhaltens sein. Der bekannteste Typ des Scorings ist das Kredit-Scoring, das die Kreditwürdigkeit (Bonität) des Antragstellers und das Kreditausfallrisiko bewertet. Dies erfolgt auf der Grundlage von zuvor definierten, als kreditrelevant angesehenen Merkmalen, die von den Kreditantragstellern erhoben werden. Die Daten für die Bonitätsbewertung werden von Wirtschaftsauskunfteien (u.a. Schufa) gesammelt. Auch in der Werbung wird auf das Scoring zurückgegriffen, um zielgenaue, individualisierte Produktwerbung („one-to-one-Marketing“) zu betreiben, indem das künftige Kaufverhalten prognostiziert wird. Callcenter nutzen ebenfalls das Scoring. So entscheidet bei einigen großen Mobilfunkunternehmen mit Callcentern der Computer anhand einer Bewertung der Kundendaten (Umsätze etc.), welcher Kunde in der Warteschlange als nächstes bedient wird. Im Bereich der inneren Sicherheit basiert die Rasterfahndung ebenfalls auf dem Scoring.

Das Scoring birgt Chancen und Risiken. Befürworter argumentieren, dass das Verfahren imVerbraucherbereich, insbesondere beim Kredit-Scoring zu schnelleren, gerechteren und objektiveren Entscheidungen führe. Zugleich schütze es den Verbraucher vor Überschuldung.Dagegen kritisieren vor allem Verbraucher- und Datenschützern, dass die Anwendung desScorings eine so nicht bewiesene Gesetzmäßigkeit menschlichen Verhaltens voraussetze. DemVerfahren fehle Transparenz, da die Ausgangsdaten einer Bewertung unterzogen würden, die der Verbraucher nicht überblicken könne. Es werde ein Score gebildet, bei dem er weder wisse, wie er zustande gekommen noch wie hoch er sei. Auch würden individuelle Abweichungen und eine mögliche diskriminierende Wirkung nicht hinreichend berücksichtigt.

So würden nicht nur personenbezogene Daten wie das Einkommen oder die Zahlungsmoral, sondern auch soziodemografische Werte mit einbezogen, die die Gefahr einer Diskriminierung bergen.Im Rahmen des Symposiums „Scoring – Chancen und Risiken für Verbraucher“ am 27.6.2006 hat Bundesminister Horst Seehofer die Ergebnisse der von ihm in Auftrag gegebenen Studie „Scoringsysteme zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit – Chancen und Risiken für Verbraucher“ gemeinsam mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Verbraucherschutz diskutiert. Nach Auffassung des Bundesministers ist das Scoring gerade im Kreditbereich ein Verfahren, „das die oft notwendige Bonitätsprüfung auf objektivere Grundlagen“ stellt. Allerdings forderte auch er mehr Transparenz beim Scoring. „Der Kunde hat ein Recht darauf zu erfahren, welche Informationen man über ihn erhebt und speichert und was damit gemacht wird.“ Falls dieseTransparenz nicht freiwillig hergestellt würde, könne dies mittels einer gesetzlichen Regelung geschehen.

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Ich will in den folgenden Beiträgen auch über die Auswirkungen von scoring berichten – persönlich erlebt und noch nicht ausgestanden … Fortsetzung folgt …